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   VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12   

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https://dejure.org/2012,42632
VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12 (https://dejure.org/2012,42632)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.12.2012 - VerfGH 172/12 (https://dejure.org/2012,42632)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 172/12 (https://dejure.org/2012,42632)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
    Der Beschwerdeführer muss danach jedenfalls den Sachverhalt schildern und wenigstens im Kern deutlich machen, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die angegriffene Entscheidung erheben will (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 - juris Rn. 1; und 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
    Der Beschwerdeführer muss danach jedenfalls den Sachverhalt schildern und wenigstens im Kern deutlich machen, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die angegriffene Entscheidung erheben will (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 - juris Rn. 1; und 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
    Soweit der Beschwerdeführer möglicherweise der Sache nach auch die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB -) geltend machen will, wäre mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO der Rechtsweg nicht erschöpft (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
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