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VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Versagung von PKH für Verfassungsbeschwerde; keine hinreichende Darlegung entsprechend § 117 Abs. 1 S 2 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 23.10.2012 - 2 Ws 474/12
- VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
- VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 172/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93
Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
Der Beschwerdeführer muss danach jedenfalls den Sachverhalt schildern und wenigstens im Kern deutlich machen, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die angegriffene Entscheidung erheben will (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 - juris Rn. 1;… und 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 15). - BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
Der Beschwerdeführer muss danach jedenfalls den Sachverhalt schildern und wenigstens im Kern deutlich machen, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die angegriffene Entscheidung erheben will (…vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 - juris Rn. 1; und 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 15). - VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12
Soweit der Beschwerdeführer möglicherweise der Sache nach auch die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB -) geltend machen will, wäre mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO der Rechtsweg nicht erschöpft (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).